Neuer Pflicht-Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und vorbereiten müssen
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2026 bringt für den Onlinehandel eine der folgenreichsten Änderungen im Verbraucherrecht seit Langem: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler einen elektronischen Widerrufsbutton für online abgeschlossene Verträge bereitstellen.
Was auf den ersten Blick nach einer kleinen UX-Verbesserung aussieht, hat in der Praxis erhebliche rechtliche, technische und organisatorische Auswirkungen – und betrifft nahezu alle Onlinehändler im B2C-Bereich.
Was ändert sich konkret?
Die Neuerung basiert auf der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU) 2023/2673 in deutsches Recht. Mit dem neuen § 356a BGB wird vorgeschrieben, dass Verbraucher Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie online abgeschlossen wurden.
Konkret bedeutet das:
Bereitstellung einer gut sichtbaren, eindeutig beschrifteten elektronischen Widerrufsfunktion (z. B. „Vertrag widerrufen“)
Zweistufiger Prozess :
Klick auf den Widerrufsbutton
Bestätigung des Widerrufs über eine Folgeseite oder Schaltfläche
Diese Funktion muss über die jeweilige Online-Benutzeroberfläche (Shop, Portal, App) jederzeit erreichbar sein.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Betroffen sind grundsätzlich:
Onlinehändler im B2C-Bereich
Verträge über: - Waren - Dienstleistungen - digitale Inhalte - Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, ggf. AGB - Plattform- und Abo-Modelle - Alle klassischen Fernabsatzverträge , die online geschlossen werden
Nicht betroffen sind: - Reine B2B-Verträge ohne Verbraucher - Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht , z. B.: bestimmte schnell verderbliche Güter individuell angefertigte Waren
Entscheidend ist die korrekte rechtliche Einordnung von Produkt und Vertragstyp.
Technik allein reicht nicht: Rechtstexte müssen angepasst werden
Ein häufiger Irrtum: Der Widerrufsbutton sei „nur“ ein technisches Feature. Tatsächlich ist er untrennbar mit rechtlichen Pflichten verbunden .
Folgende Texte müssen zwingend überprüft und angepasst werden:
Widerrufsbelehrung – Beschreibung des Widerrufsbuttons – Ablauf des zweistufigen Widerrufsprozesses
Datenschutzerklärung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Widerrufsprozess
AGB & Informationspflichten – ggf. Hinweise zu Fristen, Erreichbarkeit, Bestätigungen
Wichtig: Eine technisch korrekt umgesetzte Funktion ohne angepasste Rechtstexte ist nicht rechtskonform und kann zu Abmahnungen, Wettbewerbsverstößen oder Bußgeldern führen.
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Was Onlinehändler jetzt tun sollten
Auch wenn der Stichtag noch entfernt scheint: Eine frühzeitige Vorbereitung spart Zeit, Kosten und Risiken.
Unsere Empfehlungen:
Technische Konzeption - Integration des Widerrufsbuttons in Shop-, Buchungs- oder Abosysteme - Berücksichtigung von Hosting-, Performance- und Sicherheitsaspekten
Rechtstexte aktualisieren - Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, ggf. AGB
Interne Prozesse definieren - Eingangsbearbeitung - Bestätigungen - Dokumentation & Datenverarbeitung
Monitoring -Gesetzgebungsverfahren weiter beobachten (Details können sich bis zur finalen Umsetzung noch ändern)
